Vom 7. bis 9. November 2017 fand in Berlin das 3. Katholische Arbeitsschutzsymposium statt, das vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) veranstaltet wurde. Rund 200 Teilnehmer/innen, unter ihnen erstmals auch Vertreter/innen der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen, berieten über Schwerpunkte des Arbeitsschutzes in der Kath. Kirche. In den „Berliner Leitgedanken“ wurden die Ergebnisse des Arbeitsschutz-Symposiums zusammengefasst.
Dort heißt es u. a. : „Die wechselseitige und gemeinsame Sorge um alle im Bereich der Kirche Tätigen ist Ausdruck der Glaubwürdigkeit der Kirche; deshalb gehören auch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu den besonderen Anliegen kirchlichen Handelns.“
So ist es eine wichtige Aufgabe der Mitarbeitervertretungen, sich für die „Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung einzusetzen“ (§ 26 Abs. 3 Nr. 7 MAVO).
Berliner Leitgedanken, Texte der Vorträge, Video über die Veranstaltung (externer Link)
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Als diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Bistum Essen stehen wir für eine Arbeitsumgebung, die von Wertschätzung und Vielfalt geprägt ist. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch einzigartig ist und das Recht hat, respektiert und akzeptiert zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung oder von anderen Merkmalen. Diese Überzeugung spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit wider, in der wir uns für eine inklusive und chancengerechte Umgebung einsetzen.
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Die Fachgremien der DiAG-MAV-Essen haben neue Termine für die Teilbereichsversammlungen geplant. Diese können unter dem
Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat in der Zentralen Kommission den Antrag gestellt, die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung ausschließlich mit Sachgrund zuzulassen. Wird dieser Antrag in der Zentralen Kommission angenommen, bedeutete dies, dass sachgrundlose Befristungen in der Katholischen Kirche und ihrer Caritas nicht mehr möglich sind.
Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. berichtet in ihrer neuen Info über die Sitzung der Bundeskommission vom 22. Juni 2017 in Köln.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz lädt alle MAVen von Krankenhäusern herzlich zu einer Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch ein.
Zum 1. März 2017 wurde durch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck eine Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für den Bereich des Bistums Essen in Kraft gesetzt. Einzige Änderung ist die Ergänzung des neuen § 6 a „Übergangsregelung zur Wahl der Mitarbeitervertretung im Wahlzeitraum 1. März bis 31. Mai 2017 (Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung)“. Bitte beachten Sie, dass der neue § 6a seit dem 01.03.2017 verbindlicher Bestandteil der aktuell gültigen MAVO des Bistums Essen ist. Den Wortlaut des neuen MAVO-Paragrafen finden Sie hier: