Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat in der Zentralen Kommission den Antrag gestellt, die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung ausschließlich mit Sachgrund zuzulassen. Wird dieser Antrag in der Zentralen Kommission angenommen, bedeutete dies, dass sachgrundlose Befristungen in der Katholischen Kirche und ihrer Caritas nicht mehr möglich sind.
In einer Sondersitzung am 28. Juni 2017 in Frankfurt hat die Zentrale Kommission einen Ausschuss zur Vorbereitung des Beschlusses eingesetzt. Er soll den Antrag der Mitarbeiterseite beraten und für die nächste Sitzung im November 2017 eine beschlussfähige Vorlage erarbeiten soll.
Quelle: www.zentralkoda.de
Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. berichtet in ihrer neuen Info über die Sitzung der Bundeskommission vom 22. Juni 2017 in Köln.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz lädt alle MAVen von Krankenhäusern herzlich zu einer Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch ein.
Zum 1. März 2017 wurde durch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck eine Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für den Bereich des Bistums Essen in Kraft gesetzt. Einzige Änderung ist die Ergänzung des neuen § 6 a „Übergangsregelung zur Wahl der Mitarbeitervertretung im Wahlzeitraum 1. März bis 31. Mai 2017 (Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung)“. Bitte beachten Sie, dass der neue § 6a seit dem 01.03.2017 verbindlicher Bestandteil der aktuell gültigen MAVO des Bistums Essen ist. Den Wortlaut des neuen MAVO-Paragrafen finden Sie hier:
Die Mitarbeiterseite der Regional-KODA NW informiert in ihrem KODA_Spiegel_Spot vom 12.02.2017 u .a. über die Erhöhung des Tabellenentgelts und über Änderungen im Hauptteil der KAVO.