Zum 1. März 2017 wurde durch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck eine Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für den Bereich des Bistums Essen in Kraft gesetzt. Einzige Änderung ist die Ergänzung des neuen § 6 a „Übergangsregelung zur Wahl der Mitarbeitervertretung im Wahlzeitraum 1. März bis 31. Mai 2017 (Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung)“. Bitte beachten Sie, dass der neue § 6a seit dem 01.03.2017 verbindlicher Bestandteil der aktuell gültigen MAVO des Bistums Essen ist. Den Wortlaut des neuen MAVO-Paragrafen finden Sie hier:
Download § 6a MAVO
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Als diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Bistum Essen stehen wir für eine Arbeitsumgebung, die von Wertschätzung und Vielfalt geprägt ist. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch einzigartig ist und das Recht hat, respektiert und akzeptiert zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung oder von anderen Merkmalen. Diese Überzeugung spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit wider, in der wir uns für eine inklusive und chancengerechte Umgebung einsetzen.
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