im einheitlichen Wahlzeitraum
01.03. – 31.05.2025
Bitte informieren Sie die DiAG-MAV nach jeder Wahl über die Zusammensetzung Ihrer MAV. Sofern sich während der laufenden Amtszeit Veränderungen ergeben, teilen Sie uns diese bitte ebenfalls mit, damit wir Sie weiterhin zu unseren Versammlungen mit Erfahrungs- und Informationsaustausch einladen können.
Bitte verwenden Sie für Ihre Meldung unser Online-Formular.
Im Jahr 2025 finden die turnusmäßigen MAV-Wahlen im einheitlichen Wahlzeitraum 01.03. – 31.05.2025 statt. Die DiAG-MAV-Essen schlägt als Wahltag den 03.04.2025 vor. Diese Empfehlung ist jedoch unverbindlich, so dass die MAVen selbstverständlich auch einen anderen Tag innerhalb des Wahlzeitraums als Wahltag bestimmen können. Für die beiden Wahlverfahren (vereinfachtes Wahlverfahren für Einrichtungen mit bis zu 50 Wahlberechtigten sowie für das Wahlverfahren für Einrichtungen mit mehr als 50 Wahlberechtigten) stellen wir nachfolgend Arbeitshilfen zur Verfügung. | |
Arbeitshilfen für Einrichtungen mit mehr als 50 Wahlberechtigten (Wahlverfahren gem. §§ 9 – 11 MAVO) für einen beliebigen Wahltag Arbeitshilfen für Einrichtungen mit mehr als 50 Wahlberechtigten (Wahlverfahren gem. §§ 9 – 11 MAVO) für den Wahltag 03.04.2025 |
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Arbeitshilfen für das vereinfachte Wahlverfahren für Einrichtungen mit bis zu 50 Wahlberechtigten (vereinfachtes Wahlverfahren gem. §§ 11a – 11c MAVO) für einen beliebigen Wahltag Arbeitshilfen für das vereinfachte Wahlverfahren für Einrichtungen mit bis zu 50 Wahlberechtigten (vereinfachtes Wahlverfahren gem. §§ 11a – 11c MAVO) für einen den Wahltag 03.04.2025 |