Nach genau 6 Jahren hat die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) eine Aktualisierung erfahren. In einem mehrjährigen Prozess wurde über eine Erweiterung der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Während die Mitarbeiterseite einen Einstieg in die Unternehmensmitbestimmung angestrebt hat, beschlossen die Bischöfe zunächst eine Beteiligung der Mitarbeiterseite in sogenannten Wirtschaftsausschüssen. Mit dieser Entscheidung wurde auch eine zweite Mitwirkungsstufe auf der Unternehmensebene nötig und die Entscheidung zum Einrichtungsbegriff konnte mit dieser Erweiterung nicht mehr allein bei den Dienstgebern verortet bleiben.
Mit dieser Vorgabe hat eine Arbeitsgruppe, die weitgehend mit Dienstgebervertretern besetzt war, im Sept. 2015 ihre Arbeit aufgenommen. In der Zwischenzeit hat man sich darauf verständigt auch die Änderungen durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in der neuen MAVO zu berücksichtigen. Am 19. Juni nun stimmte die Vollversammlung der Bischöfe dem vorgelegten Entwurf der Arbeitsgruppe zu. Den Text der neuen Rahmen – MAVO finden Sie hier.
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Als diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Bistum Essen stehen wir für eine Arbeitsumgebung, die von Wertschätzung und Vielfalt geprägt ist. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch einzigartig ist und das Recht hat, respektiert und akzeptiert zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung oder von anderen Merkmalen. Diese Überzeugung spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit wider, in der wir uns für eine inklusive und chancengerechte Umgebung einsetzen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz lädt alle MAVen von Krankenhäusern herzlich zu einer Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch ein.
Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat in der Zentralen Kommission den Antrag gestellt, die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung ausschließlich mit Sachgrund zuzulassen.
Zum 1. März 2017 wurde durch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck eine Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für den Bereich des Bistums Essen in Kraft gesetzt. Einzige Änderung ist die Ergänzung des neuen § 6 a „Übergangsregelung zur Wahl der Mitarbeitervertretung im Wahlzeitraum 1. März bis 31. Mai 2017 (Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung)“. Bitte beachten Sie, dass der neue § 6a seit dem 01.03.2017 verbindlicher Bestandteil der aktuell gültigen MAVO des Bistums Essen ist. Den Wortlaut des neuen MAVO-Paragrafen finden Sie hier:
Die Mitarbeiterseite der Regional-KODA NW informiert in ihrem KODA_Spiegel_Spot vom 12.02.2017 u .a. über die Erhöhung des Tabellenentgelts und über Änderungen im Hauptteil der KAVO.
Am 8. Dezember 2016 beschloss die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Köln einen ersten Schritt zu einer neuen Entgeltordnung, orientiert am TVöD, erst einmal für die Pflegeberufe bei der Caritas.