Nach genau 6 Jahren hat die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) eine Aktualisierung erfahren. In einem mehrjährigen Prozess wurde über eine Erweiterung der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Während die Mitarbeiterseite einen Einstieg in die Unternehmensmitbestimmung angestrebt hat, beschlossen die Bischöfe zunächst eine Beteiligung der Mitarbeiterseite in sogenannten Wirtschaftsausschüssen. Mit dieser Entscheidung wurde auch eine zweite Mitwirkungsstufe auf der Unternehmensebene nötig und die Entscheidung zum Einrichtungsbegriff konnte mit dieser Erweiterung nicht mehr allein bei den Dienstgebern verortet bleiben.
Mit dieser Vorgabe hat eine Arbeitsgruppe, die weitgehend mit Dienstgebervertretern besetzt war, im Sept. 2015 ihre Arbeit aufgenommen. In der Zwischenzeit hat man sich darauf verständigt auch die Änderungen durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in der neuen MAVO zu berücksichtigen. Am 19. Juni nun stimmte die Vollversammlung der Bischöfe dem vorgelegten Entwurf der Arbeitsgruppe zu. Den Text der neuen Rahmen – MAVO finden Sie hier.
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Als diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Bistum Essen stehen wir für eine Arbeitsumgebung, die von Wertschätzung und Vielfalt geprägt ist. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch einzigartig ist und das Recht hat, respektiert und akzeptiert zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung oder von anderen Merkmalen. Diese Überzeugung spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit wider, in der wir uns für eine inklusive und chancengerechte Umgebung einsetzen.
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