Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat in der Zentralen Kommission den Antrag gestellt, die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung ausschließlich mit Sachgrund zuzulassen. Wird dieser Antrag in der Zentralen Kommission angenommen, bedeutete dies, dass sachgrundlose Befristungen in der Katholischen Kirche und ihrer Caritas nicht mehr möglich sind.
In einer Sondersitzung am 28. Juni 2017 in Frankfurt hat die Zentrale Kommission einen Ausschuss zur Vorbereitung des Beschlusses eingesetzt. Er soll den Antrag der Mitarbeiterseite beraten und für die nächste Sitzung im November 2017 eine beschlussfähige Vorlage erarbeiten soll.
Quelle: www.zentralkoda.de