Einschränkungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen

Ab dem 01.06.2024 sind, vorbehaltlich der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt, sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen bei der katholischen Kirche und der Caritas in der Regel (definierte Ausnahmen sind möglich) nicht mehr zulässig. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands (ak.mas) berichtet hierüber auf ihrer Homepage.
Link: Bericht ak.mas „Befristung von Arbeitsverträgen wird weiter eingeschränkt“

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