Ab dem 01.06.2024 sind, vorbehaltlich der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt, sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen bei der katholischen Kirche und der Caritas in der Regel (definierte Ausnahmen sind möglich) nicht mehr zulässig. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands (ak.mas) berichtet hierüber auf ihrer Homepage.
Link: Bericht ak.mas „Befristung von Arbeitsverträgen wird weiter eingeschränkt“
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Als diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Bistum Essen stehen wir für eine Arbeitsumgebung, die von Wertschätzung und Vielfalt geprägt ist. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch einzigartig ist und das Recht hat, respektiert und akzeptiert zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung oder von anderen Merkmalen. Diese Überzeugung spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit wider, in der wir uns für eine inklusive und chancengerechte Umgebung einsetzen.
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