Zulässigkeit von Kündigung nach Austritt aus der kath. Kirche an das EuGH verwiesen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, die Frage der Zulässigkeit einer Kündigung nach dem Austritt aus der kath. Kirche (Aktenzeichen 2 AZR 196/22) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Die Entscheidung darf mit Spannung erwartet werden und wird Rechtssicherheit herstellen.
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