
Dienstvereinbarungen gelten vielen als bewährtes Instrument, um in einer Organisation verbindliche und für alle Mitarbeitenden transparente Regelungen zu treffen. Manchmal kann das gleiche Ziel schneller mit einem Antrag erreicht werden. Welche Möglichkeiten und Grenzen haben diese Instrumente der betrieblichen Mitbestimmung? Was müssen wir als MAV beachten? Diese Fortbildung widmet sich ganz diesem Themengebiet.
Die Paragrafen 37 und 38 der MAVO geben der Mitarbeitervertretung weitreichende und starke Möglichkeiten zur Mitgestaltung sowohl betrieblicher Abläufe als auch vergütungsrechtlicher Bestimmungen. Das Ziel einer Einigung zwischen MAV und Dienstgeber kann dabei durch eine Dienstvereinbarung, aber auch durch Regelungen auf Antrag der MAV erreicht werden. Um erfolgreich zu sein, muss die MAV aber einige Formalitäten beachten. Um den gesamten Prozess von der Idee bis zur eventuellen Einigung verstehen, gestalten und auf die eigene Einrichtung übertragen zu können, werden die Teilnehmenden des Seminars mit dem nötigen Wissen ausgestattet. Im Seminar werden auch Checklisten besprochen und mitgebrachte Fragen aus den Einrichtungen finden ausreichend Raum.
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