Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat am 22.11.2022 die Neufassung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ beschlossen. Der Beschluss hat „empfehlenden Charakter“, d. h. er muss nun noch in den einzelnen (Erz-)Bistümern in diözesanes Recht umgesetzt werden, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.
Die neue Grundordnung betrachtet die Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung, so dass Mitarbeitende aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Lebensform nicht diskriminiert werden. Der Austritt aus der katholischen Kirche wird jedoch „in der Regel“ weiterhin zu einer Kündigung führen.
Link: Pressemeldung der DBK und Beschlusstext zum Download
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