Mit Wirkung zum 01.04.2022 wird eine Änderung des § 14 Abs. 4 MAVO in Kraft gesetzt. Die Teilnahme einzelner oder aller MAV-Mitglieder an der MAV-Sitzung mittels „neuer Informations- und Kommunikationstechnologien“ wird unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch unabhängig von einem „unabwendbaren Ereignis“ (Corona-Pandemie) möglich sein. Außerdem wurden die Bestimmungen zum Thema Kurzarbeit in den §§ 36 und 38 verlängert. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis zum 31.03.2024.
Download: Neue MAVO-Regelungen ab 01.04.2022
Die aktualisierte MAVO ist ist ab sofort auch unter dem Menüpunkt „Arbeitsrechtliche Hilfen“ abrufbar.
Geschäftsstelle
Steeler Str. 36
45127 Essen
Tel.: 0201 / 2204 - 466
diag-geschaeftsstelle@bistum-essen.de-
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Allgemeine Öffnungszeiten
(betriebsbedingte Abweichungen sind möglich)
montags geschlossen
dienstags - freitags von 9.00 - 13.00 Uhr -
Als diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Bistum Essen stehen wir für eine Arbeitsumgebung, die von Wertschätzung und Vielfalt geprägt ist. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch einzigartig ist und das Recht hat, respektiert und akzeptiert zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung oder von anderen Merkmalen. Diese Überzeugung spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit wider, in der wir uns für eine inklusive und chancengerechte Umgebung einsetzen.
Newsletter abonnieren