Sachgrundlose Befristungen künftig nur noch stark eingeschränkt möglich

Ein aktuelles Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs vom 26. 11. 2021 (AZ K 06/2021) schränkt die Möglichkeit, kirchliche Arbeitsverhältnisse sachgrundlos zu befristen, erheblich ein.
externer Link: Bericht bei katholisch.de 

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