Zum 01.01.2021 wurde die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) im § 10 Absatz 1 und im § 11a Absatz 3 geändert.
Die Änderungen ermöglichen MAVen aus Einrichtungen mit bis zu 50 Mitarbeitenden auf das Wahlverfahren gem. §§ 9 – 11 MAVO zu wechseln. Damit kann die während der Corona-Pandemie ggf. schwierig durchzuführende Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren vermieden werden. Außerdem wird in § 10 (1) die Bildung einer MAV in Einrichtungen, die aktuell über keine MAV verfügen, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erleichtert.
Die Änderungen wurden im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 12/2020 unter der Nummer 102 veröffentlicht: Download Amtsblatt Nr. 12/2020
Im Bereich „Arbeitsrechtliche Hilfen“ wurden auf dieser Homepage zudem der MAVO-Fließtext und das MAVO-Heft aktualisiert und stehen zum Download bereit.
Geschäftsstelle
Steeler Str. 36
45127 Essen
Tel.: 0201 / 2204 - 466
diag-geschaeftsstelle@bistum-essen.de-
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Allgemeine Öffnungszeiten
(betriebsbedingte Abweichungen sind möglich)
montags geschlossen
dienstags - freitags von 9.00 - 13.00 Uhr -
Als diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Bistum Essen stehen wir für eine Arbeitsumgebung, die von Wertschätzung und Vielfalt geprägt ist. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch einzigartig ist und das Recht hat, respektiert und akzeptiert zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung oder von anderen Merkmalen. Diese Überzeugung spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit wider, in der wir uns für eine inklusive und chancengerechte Umgebung einsetzen.
Newsletter abonnieren