In ihrer Sondersitzung am 2.11.2020 hat die Regional-KODA einstimmig beschlossen, die Altersteilzeitregelung in Anlage 22 a zunächst um ein Jahr zu verlängern. Damit besteht über den Jahreswechsel hinaus Planungssicherheit, da die bisherige Regelung nur bis Ende des Jahres 2020 gilt.
Weitergehende Regelungen bleiben den noch ausstehenden Verhandlungen über die Übernahme von Regelungen aus dem Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes vorbehalten.
Da die Sitzung aufgrund der Corona-Pandemie nur als Videositzung stattfinden konnte, steht dieser Beschluss rechtlich unter Vorbehalt und wird erst am 2.12.2020 in der nächsten Sitzung der Regional-KODA rechtswirksam gefasst werden können. Die einstimmige Beschlussfassung am heutigen Tag lässt das aber als reine Formsache erscheinen.
Gleiches gilt auch für die Vereinbarungen zu einer Corona-Prämie, die für den öffentlichen Dienst bereits verabredet worden sind.
Bezüglich der Übernahme der Bestimmungen des Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID), der Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes beinhaltet, gibt es nun in der Regional-KODA NW eine weitere Verhandlungsrunde. Der Vermittlungsausschuss hatte dies angestoßen.