Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen stellt eine aktualisierte Fassung ihrer Musterdienstvereinbarung zur Kurzarbeit zur Verfügung.
https://bag-mav.de/aktuelles-2/
Wichtig: Vor Abschluss einer Dienstvereinbarung empfehlen wir unseren MAVen sich von der DiAG-MAV (juristische Beraterin) und / oder einer sachkundigen Person (Rechtsanwalt) beraten zu lassen.