Musterdienstvereinbarung der BAG-MAV zur Kurzarbeit

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen stellt eine aktualisierte Fassung ihrer Musterdienstvereinbarung zur Kurzarbeit zur Verfügung.

https://bag-mav.de/aktuelles-2/

Wichtig: Vor Abschluss einer Dienstvereinbarung empfehlen wir unseren MAVen sich von der DiAG-MAV (juristische Beraterin) und / oder einer sachkundigen Person (Rechtsanwalt) beraten zu lassen.

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