Betriebliche Mitbestimmung in der Corona-Krise – Stellungnahme des Bundesministers für Arbeit und Soziales

Die aktuelle Situation um Covid-19 stellt die gesamte Arbeitswelt vor erhebliche Herausforderungen. Das gilt natürlich auch für die Arbeit der MAVen. Eine solche Ausnahmesituation kann allerdings keine Ausrede sein, um die betriebliche Mitbestimmung zu übergehen und ihre Rechte faktisch außer Kraft zu setzen.
Das Finden von schnellen und pragmatischen Lösungen hat derzeit die höchste Priorität.
Hierzu kann z. B. auch die Nutzung einer Video- oder Telefonkonferenz gehören.
Lesen Sie hier eine Erklärung des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil:
Download: Ministererklärung

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