Information der Mitarbeiterseite der Zentral-KODA

Die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA weist darauf hin, dass die Ordnungen „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener“ und „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kirchlichen Dienst und der Caritas, soweit diese Ordnungen das Arbeitsverhältnis berühren, nur dann rechtliche Wirkung entfalten, wenn sie von den zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen im Sinne des Artikels 7 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse beschlossen worden sind.
Nähere Infos: externer Link

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