Welche Vorteile bietet die Bildung einer Gesamt-MAV?

In vielen Mitarbeitervertretungen wird seit der Novellierung der Rahmen-MAVO im Jahr 2017 und dem Inkrafttreten der novellierten Mitarbeitervertretungsordnungen in den einzelnen (Erz-) Bistümern intensiv die Frage diskutiert, ob die Gremien eine Gesamtmitarbeitervertretung oder eine erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung bilden sollen oder nicht. Die Diskussionen diesbezüglich werden zum Teil sehr sachlich und konstruktiv, bisweilen aber auch auf Basis fehlerhafter Annahmen und Einschätzungen geführt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV)
hat hierzu ein Arbeitspapier, das die wesentlichen Gesichtspunkte zu dieser Frage nochmals zusammenfasst, erstellt.
Download: Arbeitspapier

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