Arbeitshilfe „E-Mail-Adressen“ für MAVen

Aus Datenschutzgründen sind für die MAV-Arbeit bestimmte Mindeststandards bei der elektronischen Kommunikation zu beachten. Z. B. sind die Verwendung von privaten E-Mail-Adressen oder privaten Endgeräten nicht zulässig. MAVen sollten daher von Ihrem Anspruch auf einen dienstlichen MAV-PC bzw. ein MAV-Notebook  und auf eine dienstlichen MAV-E-Mail-Adresse Gebrauch machen.
Nähere Information hierzu finden Sie in unserer neuen
Arbeitshilfe „E-Mail-Adressen für MAVen“.

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