Wirtschaftsausschuss nur im Einvernehmen mit dem Dienstgeber?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (BAG-MAV) hat eine Arbeitshilfe zu der vereinzelt vertretenen Auffassung veröffentlicht, dass die Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Vorliegen
der Voraussetzungen des § 27b Abs. 1 S. 1 Rahmen-MAVO ein Einvernehmen zwischen der (erweiterten) Gesamt-MAV und dem Dienstgeber voraussetze.
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