Geschäftsstelle
Steeler Str. 36
45127 Essen
Tel.: 0201 / 2204 - 466
diag-geschaeftsstelle@bistum-essen.de-
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Allgemeine Öffnungszeiten
(betriebsbedingte Abweichungen sind möglich)
montags geschlossen
dienstags - freitags von 9.00 - 13.00 Uhr -
Als diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Bistum Essen stehen wir für eine Arbeitsumgebung, die von Wertschätzung und Vielfalt geprägt ist. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch einzigartig ist und das Recht hat, respektiert und akzeptiert zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung oder von anderen Merkmalen. Diese Überzeugung spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit wider, in der wir uns für eine inklusive und chancengerechte Umgebung einsetzen.
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Archiv der Kategorie: Allgemein
Arbeitshilfe „E-Mail-Adressen“ für MAVen
Aus Datenschutzgründen sind für die MAV-Arbeit bestimmte Mindeststandards bei der elektronischen Kommunikation zu beachten. Z. B. sind die Verwendung von privaten E-Mail-Adressen oder privaten Endgeräten nicht zulässig. MAVen sollten daher von Ihrem Anspruch auf einen dienstlichen MAV-PC bzw. ein MAV-Notebook … Weiterlesen
ak.mas-Info November 2018
Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes beantwortet in Ihrer neuen ak.mas-Info Fragen zum Tarifabschluss. Download: ak.mas-Info
ak.mas-Info Oktober 2018
Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes informiert in Ihrer neuen ak.mas-Info über die Sitzung der Bundeskommission vom 11. Oktober in Münster. Download: ak.mas-Info
Beschlüsse zur Entgelterhöhung im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht
Die Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. und der Regional-KODA-NW wurden inzwischen im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und sind damit in Kraft gesetzt worden. Download: Kirchliches Amtsblatt Stück 9 / 2018
KODA_Spiegel vom 09.08.2018 zu sachgrundlosen Befristungen und der Neustrukturierung der Entgeltordnung
Die Mitarbeiterseite der Regional-KODA-NW berichtet in ihrem neuen KODA_Spiegel über die ersetzende Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Regional-KODA NW zur Einschränkung von sachgrundlosen Befristungen und über die Neustrukturierung der Entgeltordnung. Download: KODA_Spiegel v. 09.08.2018
Regional-KODA-NW beschließt Übernahme des Tarifabschlusses aus dem Öffentlichen Dienst unter Vorbehalt
Die Regional-KODA-NW hat in ihrer Sitzung am 04.07.2018 eine „Übernahme des Tarifabschlusses aus dem öffentlichen Dienst unter Vorbehalt“ beschlossen, die im ersten Schritt eine rückwirkende Entgeltsteigerung von durchschnittlich 3,19% zum 01.03.2018 vorsieht. Zum 1. April 2019 erfolgt eine weitere Lohnsteigerung … Weiterlesen
RK NRW beschließt 1:1 Übernahme des Bundesbeschlusses
Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen hat sich am 29.06.2018 auf die 1:1-Übernahme des Bundesbeschlusses verständigt. Infos: Download
Caritas Tarifabschluss: 7,5 Prozent in drei Schritten
Alle Informationen zur Tarifrunde 2018 in der Caritas: Mitteilungen, Termine, Ansprechpartner, Downloads finden Sie hier: http://www.akmas.de/aktuelles/tarifrunde-2018-alle-informationen/
Sachgrundlose Befristung: Das Bundesverfassungsgericht kippt grundsätzliche Entscheidung des BAG
Das Bundesverfassungsgericht kippt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes im Rahmen der Auslegung des § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen Hier finden Sie die Pressemitteilung des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-047.html Hier die Entscheidung/Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/ls20180606_1bvl000714.html
Wirtschaftsausschuss nur im Einvernehmen mit dem Dienstgeber?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (BAG-MAV) hat eine Arbeitshilfe zu der vereinzelt vertretenen Auffassung veröffentlicht, dass die Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 27b Abs. 1 S. 1 Rahmen-MAVO ein Einvernehmen zwischen der (erweiterten) … Weiterlesen