Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) des deutschen Caritasverbandes erhielt mangels Unterstützung durch die Dienstgeberseite nicht die erforderliche Stimmenmehrheit für den Antrag zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags Altenpflege. Über die Hintergründe informiert die ak.mas in einer Pressemitteilung: Download
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Unser Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck ruft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, sich an den anstehenden MAV-Wahlen zu beteiligen und sich ggf. auch als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung zu stellen. Download: Wahlaufruf des Bischofs
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Zum 01.01.2021 wurde die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) im § 10 Absatz 1 und im § 11a Absatz 3 geändert. Die Änderungen ermöglichen MAVen aus Einrichtungen mit bis zu 50 Mitarbeitenden auf das Wahlverfahren gem. §§ 9 – 11 MAVO zu wechseln. Damit kann die während der Corona-Pandemie ggf. schwierig durchzuführende Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren vermieden werden. Außerdem wird in § 10 (1) die Bildung einer MAV in Einrichtungen, die aktuell über keine MAV verfügen, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erleichtert. Die Änderungen wurden im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 12/2020 unter der Nummer 102 veröffentlicht: Download Amtsblatt Nr. 12/2020 Im Bereich „Arbeitsrechtliche Hilfen“ wurden auf dieser Homepage zudem der MAVO-Fließtext und das MAVO-Heft aktualisiert und stehen zum Download bereit.
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Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (ak.mas) berichtet mit einer neue „ak.mas INFO“ über die Sitzung der Bundeskommission vom 10.12.2020. Download: ak.mas INFO Dezember 2020
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Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (ak.mas) berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über die Einigung auf eine Corona-Einmalzahlung für die über 600.000 Beschäftigten der zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste. Download: Pressemitteilung Download: ak.mas Tarif-Info Nr. 6
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Die Tarifverhandlungen sind stark belastet – gehen aber weiter: Der vierte Verhandlungstermin am 30. November war stark belastet: durch das Scheitern der Corona-Prämie der Caritas und durch eine Forderungen der Dienstgeber, die wesentliche Einschnitte und Rückschritte bedeuten würde. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission berichten hierüber in ihrer neuen ak.mas Tarif-Info Nr. 5 vom 01.12.2020
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Die Mitarbeiterseite der Regional-KODA-NW berichtet in ihrem neuen KODA-spot vom 2.12.2020 über die aktuellen Beschlüsse der Regional-KODA. Download: KODA-spot vom 2. Dez. 2020
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Im einheitlichen Wahlzeitraum, also in der Zeit vom 01.03.2021 bis zum 31.05.2021, werden in unserem Bistum die nächsten MAV-Wahlen in den jeweiligen Einrichtungen stattfinden. Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der MAV bestimmt die MAV den Wahltag und bestellt den Wahlausschuss. Die DiAG-MAV-Essen empfiehlt den MAVen unseres Bistums einen „einheitlichen Wahltag“: Donnerstag, 29.04.2021 Selbstverständlich ist dieser Vorschlag nur eine Empfehlung und somit unverbindlich. Unter dem Menüpunkt „MAV-Wahlen“ sind auf unserer Homepage Wahlunterlagen für einen beliebigen Wahltag innerhalb des Wahlzeitraums ebenso abrufbar wie Unterlagen, die auf dem „einheitlichen Wahltag“ 29.04.2021 abgestimmt sind. Für Wahlausschüsse und Wahlleiter/innen, aber auch für MAVen, die sich über das Wahlprocedere informieren möchten, werden in der Kath. Akademie „Die Wolfsburg“ Seminare angeboten. Informationen, Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier: Seminarangebote der Wolfsburg
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In ihrer Sondersitzung am 2.11.2020 hat die Regional-KODA einstimmig beschlossen, die Altersteilzeitregelung in Anlage 22 a zunächst um ein Jahr zu verlängern. Damit besteht über den Jahreswechsel hinaus Planungssicherheit, da die bisherige Regelung nur bis Ende des Jahres 2020 gilt. Weitergehende Regelungen bleiben den noch ausstehenden Verhandlungen über die Übernahme von Regelungen aus dem Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes vorbehalten.
Da die Sitzung aufgrund der Corona-Pandemie nur als Videositzung stattfinden konnte, steht dieser Beschluss rechtlich unter Vorbehalt und wird erst am 2.12.2020 in der nächsten Sitzung der Regional-KODA rechtswirksam gefasst werden können. Die einstimmige Beschlussfassung am heutigen Tag lässt das aber als reine Formsache erscheinen.
Gleiches gilt auch für die Vereinbarungen zu einer Corona-Prämie, die für den öffentlichen Dienst bereits verabredet worden sind.
Bezüglich der Übernahme der Bestimmungen des Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID), der Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes beinhaltet, gibt es nun in der Regional-KODA NW eine weitere Verhandlungsrunde. Der Vermittlungsausschuss hatte dies angestoßen.
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Die DiAG-MAV im Bistum Münster hat zusammen mit Margret Nowak, Marion Stichling-Isken und Benedikt Kemper vom Berufsverband der KAB und Michael Billeb von billeb health care consult eine Muster-Dienstvereinbarung zur Telearbeit/HomeOffice entwickelt. In der Corona-Zeit ist die Nachfrage nach einer Muster-Dienstvereinbarung erheblich gestiegen, da es so gut wie keine Vorlagen dazu gab. Link: Musterdienstvereinbarung Telearbeit / Homeoffice
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Allgemeine Öffnungszeiten
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dienstags - freitags von 9.00 - 13.00 Uhr
Als diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Bistum Essen stehen wir für eine Arbeitsumgebung, die von Wertschätzung und Vielfalt geprägt ist. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch einzigartig ist und das Recht hat, respektiert und akzeptiert zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Orientierung oder von anderen Merkmalen. Diese Überzeugung spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit wider, in der wir uns für eine inklusive und chancengerechte Umgebung einsetzen.