Neue MAVO Rahmenordnung von den Bischöfen verabschiedet

Nach genau 6 Jahren hat die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) eine Aktualisierung erfahren. In einem mehrjährigen Prozess wurde über eine Erweiterung der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Während die Mitarbeiterseite einen Einstieg in die Unternehmensmitbestimmung angestrebt hat, beschlossen die Bischöfe zunächst eine Beteiligung der Mitarbeiterseite in sogenannten Wirtschaftsausschüssen. Mit dieser Entscheidung wurde auch eine zweite Mitwirkungsstufe auf der Unternehmensebene nötig und die Entscheidung zum Einrichtungsbegriff konnte mit dieser Erweiterung nicht mehr allein bei den Dienstgebern verortet bleiben.
Mit dieser Vorgabe hat eine Arbeitsgruppe, die weitgehend mit Dienstgebervertretern besetzt war, im Sept. 2015 ihre Arbeit aufgenommen. In der Zwischenzeit hat man sich darauf verständigt auch die Änderungen durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in der neuen MAVO zu berücksichtigen. Am 19. Juni nun stimmte die Vollversammlung der Bischöfe dem vorgelegten Entwurf der Arbeitsgruppe zu. Den Text der neuen Rahmen – MAVO finden Sie hier.

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