Mitarbeiterseite der Zentral-KODA beantragt die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung

Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat in der Zentralen Kommission den Antrag gestellt, die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung ausschließlich mit Sachgrund zuzulassen.
Wird dieser Antrag in der Zentralen Kommission angenommen, bedeutete dies, dass sachgrundlose Befristungen in der Katholischen Kirche und ihrer Caritas nicht mehr möglich sind.
Weitere Infos im neuen „Zentral-KODA-Organ“: Download

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