Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung für den Bereich des Bistums Essen

Zum 1. März 2017 wurde durch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck eine Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für den Bereich des Bistums Essen in Kraft gesetzt. Einzige Änderung ist die Ergänzung des neuen § 6 a „Übergangsregelung zur Wahl der Mitarbeitervertretung im Wahlzeitraum 1. März bis 31. Mai 2017 (Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung)“. Bitte beachten Sie, dass der neue § 6a seit dem 01.03.2017 verbindlicher Bestandteil der aktuell gültigen MAVO des Bistums Essen ist. Den Wortlaut des neuen MAVO-Paragrafen finden Sie hier:
Download § 6a MAVO

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